Datum,
BGBl. II Nr. 145/2008
Änderung der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über die Überwachung der Einhaltung der Parkdauer in Kurzparkzonen (Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6aufgehoben
Automatenparkscheine
Paragraph 6,
Auf Parkscheinen, die von Parkschein-Ausgabe-Automaten ausgegeben werden, muß mindestens ersichtlich sein:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Uhrzeit des Beginns oder des Endes der Parkzeit und
- Ziffer 3die Höhe der dafür entrichteten Gebühr.