Absatz eins,Die Fachinformation hat anzugeben,
- Ziffer einswelche Gegenanzeigen bestehen, die die Anwendung der Arzneispezialität ausschließen, und
- Ziffer 2welche Gegenanzeigen bestehen, die die Anwendung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, wobei auch diese Voraussetzungen anzugeben sind.