die Dauer der Haltbarkeit in der Handelspackung,
BGBl. II Nr. 175/2008
Fachinformationsverordnung 2008
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Fachinformation (Zusammenfassung der Produkteigenschaften - SPC) für Arzneispezialitäten 2008 (Fachinformationsverordnung 2008)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 27neu
Dauer der Haltbarkeit
Paragraph 27,
Die Fachinformation hat Angaben über die Dauer der Haltbarkeit zu enthalten. Das sind Aussagen über
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Dauer der Haltbarkeit nach dem Gebrauchsfertigmachen des Erzeugnisses gemäß den Hinweisen, und
- Ziffer 3sofern dies erforderlich ist, die Dauer der Haltbarkeit nach dem Anbruch des Behältnisses.