BGBl. II Nr. 218/2008
Änderung der Vereinsgesetz-Durchführungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Vereinsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 19geändertAbs 3 (neu)
In- und Außer-Kraft-Treten
§ 19.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft, gleichzeitig tritt die Vereinsdatensicherheitsmaßnahmen-Verordnung, BGBl. II Nr. 443/2003, außer Kraft.
(2) Bereits auf Grund der Vereinsdatensicherheitsmaßnahmen-Verordnung benannte Verantwortliche gelten als nach dieser Verordnung benannt und erteilte Zertifikate als nach dieser Verordnung erteilt. Ebenso bleiben Datensicherheitsmaßnahmen, die bereits für den Aufbau des ZVR ergriffen wurden, in Geltung.
(3) Die §§ 4 und 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 218/2008 treten mit 1. Juli 2008 in Kraft.
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