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BGBl. II Nr. 275/2008

kundgemacht 29.07.2008 RIS↗
LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Aus- und Weiterbildung von Aufsichtsorganen und Gutachtern in der Agentur und in den Untersuchungsanstalten der Länder gemäß dem LMSVG (LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 275/2008× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung neu § 0↗RIS↗
§ 28neu
in Kraft ab 01.09.2008 · idF BGBl. II Nr. 275/2008 § 28↗RIS↗

Ausbildungsunterlagen und -materialien, Prüfungsunterlagen

Paragraph 28,

Die Ausbildungsunterlagen und -materialien sowie geeignete Prüfungsunterlagen sind im Auftrag und unter Aufsicht des Ausbildungsrates mit Unterstützung der Geschäftsstelle des Ausbildungsrates bei der Agentur zentral zu erstellen und werden bei Bedarf aktualisiert.