BGBl. II Nr. 365/2008
Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009
Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor und die Pensionserhöhung für das Jahr 2009 festgesetzt werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach Paragraph 108 e, Absatz 9, Ziffer eins, ASVG wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2009 mit 1,032 festgesetzt.