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BGBl. II Nr. 365/2008

kundgemacht 14.10.2008 RIS↗
Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009
Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor und die Pensionserhöhung für das Jahr 2009 festgesetzt werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 365/2008× zu Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009 neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 15.10.2008 · idF BGBl. II Nr. 365/2008 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach Paragraph 108 e, Absatz 9, Ziffer eins, ASVG wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2009 mit 1,032 festgesetzt.