Militärluftfahrzeuge, die das Kennzeichen eines österreichischen Militärluftfahrzeuges tragen, einschließlich der nicht nur für die Eigenrettung bestimmten Fallschirme und
BGBl. II Nr. 379/2008
Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008 – MLFGV 2008
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Kennzeichnung und Lufttüchtigkeit von Militärluftfahrzeugen und über die Betriebstüchtigkeit von militärischem Luftfahrtgerät (Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008 – MLFGV 2008)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
1. Abschnitt
Allgemeines
Anwendungsbereich
Paragraph eins,
Diese Verordnung ist anzuwenden auf
- Ziffer eins
- Ziffer 2militärisches Luftfahrtgerät, einschließlich der nur für die Eigenrettung bestimmten Fallschirme (Rettungsschirme).
Sie ist nicht auf Militärluftfahrzeuge anzuwenden, die über die Ziffer eins, hinaus im Dienste des Bundesheeres verwendet werden. Für diese sind hinsichtlich der Kennzeichnung und Lufttüchtigkeit die für die Zivil- oder Militärluftfahrt jeweils geltenden nationalen Bestimmungen anzuwenden.