BGBl. II Nr. 379/2008
Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008 – MLFGV 2008
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Kennzeichnung und Lufttüchtigkeit von Militärluftfahrzeugen und über die Betriebstüchtigkeit von militärischem Luftfahrtgerät (Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008 – MLFGV 2008)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
7. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmungen
Paragraph 13,
Die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellten Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitsbescheinigungen sowie Fallschirmprüfscheine gelten unabhängig von einem darauf vermerkten Gültigkeitsdatum als nach dieser Verordnung ausgestellt.