BGBl. II Nr. 385/2008
Änderung der Verordnung über die Externistenprüfungen
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Externistenprüfungen geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 24aufgehoben
Paragraph 24, Externistenprüfungen, für die die Zulassung vor dem 1. September 1992 erfolgt ist, können auch nach den Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 643 aus 1992, fortgesetzt werden.