BGBl. II Nr. 426/2008
Änderung der Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5geändertBezeichnung; Abs 1 (neu); Abs 2 (neu)
(1) Diese Verordnung ist für Anträge auf Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 1994/95 anzuwenden.
(2) § 1 Abs. 1 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 426/2008 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft und ist für Anträge auf Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 2008/09 anzuwenden.