BGBl. II Nr. 452/2008
Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11geändertÜberschrift, Bezeichnung (neu); Abs 1 Z 1, Z 3 bis Z 9, Z 10 (neu), Z 11 bis Z 16, Z 18 bis Z 21, Z 24 (neu), Z 25, Z 26 (neu), Z 27, Z 28, Z 29 (neu), Z 31, Z 33, Z 34, Z 35 bis Z 37 (neu), Schlussteil (neu), Z 38 (neu), Z 39 (neu); Abs 2; Abs 3
§ 11.
(1) Die Justizverwaltungssachen werden in folgende Geschäftsgruppen zusammengefaßt zusammengefasst:
1. allgemeine Weisungen, Verfügungen und Belehrungen (§ 518);
2. Gutachten in Sachen der Gesetzgebung und Justizverwaltung, sonstige Angelegenheiten der Gesetzgebung, Vorschläge für Änderungen in der Einrichtung oder Besetzung der Gerichte oder in den Dienstvorschriften;
3. Angelegenheiten der Gerichtsorganisation; Amts- und Gerichtstage;
4. Personalangelegenheiten der Richter, Beamten im richterlichen Vorbereitungsdienst, Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Richter, Staatsanwälte, Richteramtsanwärter, Rechtspfleger, sonstigen Beamten und provisorischen Beamten und der in der Gerichtspraxis stehenden Personen (Rechtspraktikanten); Zulagen, Prämien, einmalige Belohnungen, Bezugsvorschüsse und Geldaushilfen, das Amtskleid betreffende Angelegenheiten sowie Besetzungsvorschläge; Bezirksanwälte und sonstigen Beamten, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten; Besetzungsvorschläge sowie das Amtskleid betreffende Angelegenheiten;
5. Personalangelegenheiten der fachmännischen Laienrichter und Beisitzer, der Verteidiger in Strafsachen, Gerichtsärzte, Gefangenhausseelsorger, Gefangenhauslehrer, ständig beeideten Dolmetsche und Sachverständigen, Angelegenheiten der fachmännischen und fachkundigen Laienrichter und Beisitzer, der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg sowie die Beeidigung der Börsenschiedsrichter;
6. Personalangelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Funktionäre und der Vertragsbediensteten, soweit sie nicht in eine andere Gruppe fallen; Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Vertragsbediensteten und der sonstigen privatrechtlichen Bediensteten, soweit sie nicht in eine andere Gruppe fallen, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten;
7. Wahl und Wirkungskreis der Personalsenate, Geschäftsverteilung, Dienstzeit, Sonn-, Feiertags- und Nachtdienst, allgemeine Urlaubsangelegenheiten, Amtstage, Zusammensetzung von Kommissionen;
8. Ergänzung, Richtigstellung und Neuanlegung des Zwangsverwalterverzeichnisses sowie der Listen Angelegenheiten der Ausgleichsverwalter und Gebarungsprüfer Justiz-Ombudsstellen;
9. Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung sowie Prüfungssachen aller Art, Unterrichtskurse, Vorbereitungsdienst der Richteramtsanwärter, Beamten und provisorischen Beamten;
10. Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik;
11. Dienststrafsachen Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten;
12. Versetzung in den Ruhestand, Bemessung der Ruhe- und Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Todfallsbeiträge und außerordentliche Versorgungsgenüsse Reisegebühren;
13. Angelegenheiten der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsanwärter), der Verteidiger in Strafsachen und der Notare (Notariatskandidaten), Entgegennahme und Aufbewahrung von Generalvollmachten;
14. Haushaltsgebarung und Geldwirtschaft; Versorgung der Gerichte mit Amts- und Kanzleimaterial einschließlich der Gegenstände der inneren Einrichtung; Reisegebühren, Zehr- und Ganggelder;
15. Unterbringung der Ämter und Gefangenhäuser Dienststellen, Bausachen, Hauserfordernisse, in bundeseigenen Gebäuden die Hausverwaltung, soweit sie dem Gerichtsvorsteher oder einem Bediensteten des Gerichtes übertragen ist;
16. Angelegenheiten der Gefangenhäuser Justizanstalten und der Gefangenen Insassen, Haftentweichungen, soweit sie nicht mit einer Dienststrafsache Disziplinarangelegenheit (Z. 11) behandelt werden, die mit Strafortsänderungen zusammenhängenden Geschäfte der Gerichtsvorsteher (§ 501 Abs. 3);
17. Dienstaufsicht, amtliche Untersuchungen der Gerichte, Gebarungs- und Verrechnungsprüfung;
18. Bildung der Geschwornen- Geschworenen- und Schöffenlisten, Angelegenheiten der Geschwornen Geschworenen und Schöffen, Angelegenheiten der Strafvollzugskommissionen und der Kommissionen für die Bundesanstalten für Erziehungsbedürftige;
19. Grundbuchsanlegung und -ergänzung im allgemeinen Allgemeinen;
20. allgemeine Anordnungen über die Einbringung der gerichtlichen Gebühren Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, Kosten und Geldstrafen, über das Gerichtserlagswesen und über die Verwahrung der Beweisgegenstände; Vollzugsgebühren nach dem VGebG;
21. Amtsbücherei Amtsbibliothek;
22. Archivwesen und Aktenvernichtung;
23. wiederkehrende Ausweise und Berichte, Statistik;
24. Medienangelegenheiten und sonstige Öffentlichkeitsarbeit;
25. Auslandssachen, Über- und Zwischenbeglaubigungen;
26. Begutachtung von Gesetzesentwürfen;
27. Entbindung vom Amtsgeheimnis; Verwaltungsstrafsachen von der Amtsverschwiegenheit;
28. Ersuchen Rechts- und Amtshilfeersuchen von Gerichten oder sonstigen und anderen Stellen um Amtshilfe;
29. Angelegenheiten der Inneren Revision;
30. Rechtsschutzgesuche und Korrespondenzen;
31. Berichterstattung zu Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz, dem Organhaftpflichtgesetz und dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005 und zu Volksanwaltschafts-Anfragen sowie in Verfahren nach der EMRK;
32. Geschäftsgang, insbesondere Weisungen und Ausstellungen übergeordneter Rechtsmittelinstanzen;
33. Entscheidungen in Gebühren- und Kostensachen, insbesondere über Berichtigungsanträge und über Gesuche um Stundung und Nachlaß Nachlass;
35. Angelegenheiten der Rechtspraktikanten und Rechtshörer;
36. Angelegenheiten von Eurojust sowie der Europäischen Justiziellen Netze (EJN) in Zivil- und Handelssachen und in Strafsachen;
37. Rechts- und Amtshilfeersuchen aus dem Ausland und an das Ausland sowie andere Auslandssachen, soweit sie nicht unter
Z 25 oder Z 36 fallen;
38. Angelegenheiten der FEX Planungs- und Leitungseinheiten einschließlich der Vergütung nach dem VGebG;
39. Sonstige Justizverwaltungssachen.
(2) Alle sonstigen Justizverwaltungssachen sind unter den Geschäftsgruppen zu behandeln, denen sie ihrem Wesen nach nahekommen oder unter denen sie nach der bisherigen Übung behandelt wurden. Der Gerichtsvorsteher kann anordnen, daß dass nach Bedarf innerhalb der einzelnen Geschäftsgruppen Untergruppen gebildet werden.
(3) Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung, sofern Geschäftsstücke zu den Personalakten (§ 520) oder Akten über Dienststrafsachen Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten (§ 519) gehören.