BGBl. II Nr. 485/2008
Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Verordnung der Vorsitzenden der Volksanwaltschaft, mit der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt, festgelegt werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu