BGBl. I Nr. 42/2008
Änderung der Gewerbeordnung 1994
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 103geändertText, Z 2
Chemische Laboratorien
1. die Herstellung von Chemikalien und Reagenzien, insoweit diese Tätigkeit nicht unter § 116 fällt,
2. zur die Durchführung chemischer Analysen und, chemischer Untersuchungen, die Überwachung und Messung sowie die Interpretation der Ergebnisse auf einschlägigen Fachgebieten gemäß der nachgewiesenen Ausbildung.