BGBl. III Nr. 99/2009
Berichtigung der Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Annahme einer neuen Anlage G zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Berichtigung der Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Annahme einer neuen Anlage G zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe