Absatz 2,Bisher zulässige Flaschen, die dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. Dezember 1999 verwendet werden.
BGBl. II Nr. 115/2009
Änderung der Fertigpackungsverordnung 1993 – FPVO 1993
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Fertigpackungsverordnung 1993 – FPVO 1993 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 19aufgehoben
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Paragraph 19, (1) Die Verordnung betreffend eichrechtlicher Vorschriften für Flaschen, die zur Aufnahme flüssiger Lebensmittel bestimmt sind, Bundesgesetzblatt Nr. 315 aus 1990,, tritt außer Kraft.
- Absatz 3,Bis zum 31. Dezember 1994 dürfen Fertigpackungen, die nach den bisher geltenden Bestimmungen hergestellt werden, erstmalig in den Verkehr gebracht werden, die hinsichtlich der Fehlergrenzen und Nennfüllmengen dieser Verordnung nicht entsprechen; solche Fertigpackungen dürfen nicht das Zeichen nach Paragraph 10, Absatz eins, tragen.