Absatz eins,Unter Dienstbehörden im Sinne dieser Verordnung sind auch die Personalstellen nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 zu verstehen.
BGBl. II Nr. 148/2009
Dienstausweise
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend Dienstausweise
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Begriffsbestimmungen
Paragraph 10,
- Absatz 2,Bedienstete im Sinne dieser Verordnung sind Beamte und Beamtinnen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und Bedienstete nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948.