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BGBl. II Nr. 229/2009

kundgemacht 17.07.2009 RIS↗
Verbot des Inverkehrbringens von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend das Verbot des Inverkehrbringens von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten
Kundmachung BGBl. II Nr. 229/2009× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten neu § 0↗RIS↗
§ 7neu
in Kraft ab 18.07.2009 · idF BGBl. II Nr. 229/2009 § 7↗RIS↗

Paragraph 7,

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend das Verbot des Inverkehrbringens von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 430 aus 2004,, außer Kraft.