BGBl. II Nr. 236/2009
Ermächtigung des Leiters der Verwaltungsakademie des Bundes zu überplanmäßigen Ausgaben
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Ermächtigung des Leiters der Verwaltungsakademie des Bundes zu überplanmäßigen Ausgaben
Änderungen durch diese Kundmachung
Ermächtigung des Leiters der Verwaltungsakademie des Bundes zu überplanmäßigen Ausgaben
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Art. 1neu
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