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BGBl. II Nr. 318/2009

kundgemacht 01.10.2009 RIS↗
Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen
Kundmachung BGBl. II Nr. 318/2009× zu Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen neu § 0↗RIS↗