BGBl. II Nr. 322/2009
Änderung der LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 34neu
Personenbezogene Bezeichnungen
Paragraph 34,
Bei allen in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.