Besitz, Verwendung, Überlassung und Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände und Sätze und
BGBl. I Nr. 131/2009
Pyrotechnikgesetz 2010 und Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Pyrotechnikgesetz 2010 erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
1. HAUPTSTÜCK
ALLGEMEINER TEIL
1. Abschnitt
Regelungsgegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Regelungsgegenstand
Paragraph eins,
Dieses Bundesgesetz regelt
- Ziffer eins
- Ziffer 2das Böllerschießen.