Absatz eins,Der Bundesvoranschlag ist unter grundsätzlicher Beachtung des Dezimalsystems nach Rubriken und Untergliederungen gemäß Paragraph 12 a und darüber hinaus nach Titeln, Paragraphen und Unterteilungen zu gliedern.
BGBl. I Nr. 139/2009
Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013
Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 18aufgehoben
Gliederung des Bundesvoranschlages
Paragraph 18,
- Absatz 2,Den Gliederungseinheiten gemäß Absatz eins, sind die Einnahmen und Ausgaben nach organorientierten Gesichtspunkten (Paragraph 19,) sowie nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten (Paragraph 20,) unter Voranschlagsansätzen (Paragraph 21,) zuzuordnen.
- Absatz 3,Die Einnahmen sind den Ausgaben unter Berücksichtigung der organorientierten Gesichtspunkte gegenüberzustellen.
- Absatz 4,Bei den Voranschlagsansätzen sind die jeweils in Betracht kommenden Aufgabenbereiche (Paragraph 22,) anzumerken.