budgetäre Eckwerte und ihre Entwicklung im Zeitvergleich;
BGBl. I Nr. 139/2009
Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013
Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 35aufgehoben
Zusätzliche Übersichten zum geltenden Bundesfinanzgesetz
Paragraph 35,
Der Bundesminister für Finanzen hat zur Aufzeigung von Zusammenhängen und zum besseren Verständnis zusätzliche Übersichten zum Bundesfinanzgesetz zu verfassen. Diese Übersichten haben jedenfalls folgende Darstellungen zu enthalten:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Übersichten über die Personalkapazität und den Aufwand für Bedienstete des Bundes einschließlich Pensionisten;
- Ziffer 3Transferzahlungen zwischen den Gebietskörperschaften;
- Ziffer 4EU-Gebarung im Bundeshaushalt;
- Ziffer 5forschungswirksame Ausgaben des Bundes.