Absatz eins,In der Voranschlagsvergleichsrechnung sind unter Zugrundelegung der im Bundesfinanzgesetz bestimmten Gliederung für jede Voranschlagspost und getrennt nach Einnahmen und Ausgaben die Voranschlagsbeträge, die Zahlungen, der Unterschied, die
BGBl. I Nr. 139/2009
Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013
Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 94aufgehoben
Voranschlagsvergleichsrechnung
Paragraph 94,
offengebliebenen Berechtigungen und fälligen Forderungen, die
offengebliebenen Verpflichtungen und fälligen Schulden, der Verfügungsrest, die Summe der zum Jahresende verbliebenen Ansatz- und Postenausgleiche sowie der Einnahmen- und Ausgabenbindungen nachzuweisen.
- Absatz 2,Die Ergebnisse der Voranschlagsvergleichsrechnung gemäß Absatz eins, sind zu begründen. Weiters sind - nach Einnahmen und Ausgaben getrennt - die Vorberechtigungen und Vorbelastungen sowie die Abschreibungen von Forderungen aufgegliedert nachzuweisen.
- Absatz 3,Über Anforderung des Rechnungshofes sind für Zwecke der Verfassung des Bundesrechnungsabschlusses weitere Nachweisungen zur Voranschlagsvergleichsrechnung zu erstellen.