BGBl. I Nr. 72/2009
Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes und Erlassung eines Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15neu
Vollziehung
Paragraph 15,
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres betraut.