BGBl. I Nr. 74/2009
Änderung des Heimarbeitsgesetzes 1960 und des Arbeitsverfassungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11aufgehoben
Paragraph 11,
Erfolgt die Vergabe der Heimarbeit durch Mittelspersonen, die gemäß Paragraph 4, gleichgestellt sind, so gilt Paragraph 10, für sie sinngemäß.