BGBl. I Nr. 74/2009
Änderung des Heimarbeitsgesetzes 1960 und des Arbeitsverfassungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 59aufgehoben
Einsichtnahme in die Heimarbeitsgesamtverträge und Heimarbeitstarif
Paragraph 59,
Die bei den Heimarbeitskommissionen hinterlegten Heimarbeitsgesamtverträge und die von den Heimarbeitskommissionen beschlossenen Heimarbeitstarife können während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden.