BGBl. II Nr. 1/2010
Änderung der Personenstandsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Personenstandsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 33aneu
Sprachliche Gleichbehandlung
Paragraph 33 a,
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.