Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. August 2010 in Kraft.
BGBl. II Nr. 217/2010
Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gerichtskommissionstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gerichtskommissionstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gerichtskommissionstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen
neu
§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Paragraph 2,
- Absatz 2,Sie ist auf Amtshandlungen der Notare anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2010 beendet werden.