BGBl. II Nr. 268/2010
Änderung der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 29neu
Übergangsbestimmungen
Paragraph 29,
Auf die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 268 aus 2010, bereits vereinbarten Provisionen und sonstigen Vergütungen sind die bisherigen Vorschriften weiterhin anzuwenden.