BGBl. II Nr. 392/2010
Änderung der Apothekerkammer-Wahlordnung 2001
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Apothekerkammer-Wahlordnung 2001 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2geändert
Funktionsdauer
§ 2.
Die Funktionsperiode der Organe der Apothekerkammer beträgt fünf Jahre, ausgehend vom 1. April 2002 Juli 2012. Die Wahl der Organe ist alle fünf Jahre abzuhalten.