BGBl. II Nr. 44/2010
Änderung der Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, mit der die Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändertAbs 2 Z 1, Z 2, Z 3 (entfallen)
§ 1.
(1) Der im Bereich der Gemeinden Eggendorf, Ebenfurth, Sollenau, Pottendorf und Tattendorf gelegene Übungsplatz Großmittel wird, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt.
(2) Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind durch eine rote Linie gekennzeichnet
1. in einem Ausschnitt der Österreichischen Karte Übersichtsplan im Maßstab 1 : 25 000 (ÖK 25 V), Blatt Nr. 76 Wiener Neustadt und Nr. 77 Eisenstadt,
2. in sieben drei Katasterplänen, Blatt Nr. 1 bis 4 jeweils im Maßstab 1 : 5 000 und Blatt Nr. 5 bis 7 3, jeweils im Maßstab 1 : 1 5 000 bzw. 1 : 2 000, und