BGBl. II Nr. 483/2010
Sprengmittellagerverordnung – SprLV
Verordnung der Bundesministerin für Inneres über Lager für Schieß- und Sprengmittel (Sprengmittellagerverordnung – SprLV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 26neu
Sprachliche Gleichbehandlung
Paragraph 26,
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.