BGBl. I Nr. 10/2010
Änderung des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes und des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 27bneu
Umsetzung von EU-Recht und Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen
Paragraph 27 b,
Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen umgesetzt.