Absatz eins,Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes und der in Paragraph eins, genannten Verordnungen ist der Bundesminister für Gesundheit betraut, soweit im nachstehenden Absatz nichts anderes bestimmt ist.
BGBl. I Nr. 19/2010
Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist
Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist
Änderungen durch diese Kundmachung
Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist
neu
§ 0↗RIS↗
§ 8neu
Vollziehung
Paragraph 8,
- Absatz 2,Der Bundesminister für Finanzen ist mit der Vollziehung der Paragraphen 4 bis 7 betraut.