BGBl. I Nr. 27/2010
Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 72geändertAbs 3 (neu)
… 3 unveränderte Absätze
VIII. Schlußbestimmungen
Inkrafttreten und Aufhebung bisheriger Vorschriften
§ 72.
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit 1. Juli 1988 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung verliert die Geschäftsordnung des Bundesrates (GO - BR) auf Grund des Beschlusses des Bundesrates vom 19. Dezember 1984, BGBl. Nr. 554, ihre Wirksamkeit.
(3) § 13c tritt zu dem Zeitpunkt außer Kraft, zu dem verfassungsrechtliche Bestimmungen über die Durchführung des Vertrages von Lissabon in Kraft getreten sind.