Absatz eins,Die RTR-GmbH hat als Grundlage für die Vergabe von Förderungen Richtlinien zu erstellen, die in geeigneter Weise bekannt zu machen sind. Die Erstellung der Richtlinien hat im Einvernehmen mit der KommAustria und dem Bundeskanzler zu erfolgen. Die Richtlinien haben insbesondere Bestimmungen zu enthalten über:
- Ziffer einsGegenstand der Förderung bzw. Mittelvergabe;
- Ziffer 2förderbare Kosten;
- Ziffer 3persönliche und sachliche Voraussetzungen (Qualifikationen) für die Gewährung von Mitteln;
- Ziffer 4Ausmaß und Art der Förderung;
- Ziffer 5Verfahren
- Litera aAnsuchen (Art, Inhalt, Ausstattung der Unterlagen, Sicherstellungen),
- Litera bAuszahlungsmodus,
- Litera cBerichtslegung (Kontrollrechte), Abrechnung, Endüberprüfung,
- Litera dEinstellung und Rückforderung der Förderung;
- Ziffer 6Vertragsmodalitäten (Förderungsverträge, Werkverträge, Dienstverträge).