BGBl. I Nr. 55/2010
Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen
Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 16neu
In- und Außerkrafttreten
Paragraph 16,
Dieses Bundesgesetz tritt mit 15. Juli 2010 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 150 aus 2006,, außer Kraft.