BGBl. II Nr. 204/2011
Änderung der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 17neu
Äußere Form des Reisedokuments für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen
Paragraph 17,
Reisedokumente für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen werden nach dem Muster der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994 bezüglich der Einführung eines Standardreisedokuments für die Rückführung von Staatsangehörigen dritter Länder, ABl. Nr. C 274 vom 19.9.1996 S. 18, ausgestellt.