BGBl. II Nr. 279/2011
Änderung der Verordnung über die Vergällung von Alkohol (VO-Vergällung)
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Vergällung von Alkohol (VO-Vergällung) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4geändert
§ 4.
Die Volumenkonzentration einer Alkohol-Wasser-Mischung ist bei der Meßtemperatur Messtemperatur im Verhältnis zur Bezugstemperatur von 20 ºC Grad C mit Hilfe von geeichten Alkoholmetern Alkoholometern zu bestimmen. Zur Feststellung der wahren Stärke bei der Bezugstemperatur und zur Berechnung der Menge an reinem Alkohol in der zu prüfenden Alkohol-Wasser-Mischung sind amtliche Alkoholtafeln oder das amtliche Alkoholrechenprogramm zu verwenden.