BGBl. II Nr. 313/2011
Änderung der Verordnung betreffend die Anzeige von übertragbaren Krankheiten
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung betreffend die Anzeige von übertragbaren Krankheiten geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5geändert
§ 5.
Die Anzeigenformulare werden von den Bezirksverwaltungsbehörden (Gesundheitsämtern) auszugebenden Anzeigenformulare sind mit dem Vermerk „Postgebühr beim Empfänger einheben“ ausgegeben und dem Dienstsiegel stehen auf der empfangenden Behörde zu versehen Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verfügung.