BGBl. II Nr. 345/2011
Änderung der Extraktionslösungsmittelverordnung
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Extraktionslösungsmittelverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändert
§ 1.
Diese Verordnung gilt für Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Verzehrprodukten oder deren Zutaten verwendet werden; für Extraktionslösungsmittel zur Herstellung von Zusatzstoffen, Vitaminen oder sonstigen Nährzusatzstoffen jedoch nur dann, wenn letztere diese ausdrücklich in den Anlagen angeführt sind.