Absatz eins,Die Zusatzausbildung zur Vermittlung von Risikokompetenz gemäß Paragraph 64 b, Absatz 5, umfasst acht Unterrichtseinheiten im Umfang von 50 Minuten, in denen folgende Inhalte zu vermitteln sind:
- Ziffer einsKonzepte zu Risikoverhalten und Kompetenzentwicklung von Jugendlichen aus Pädagogik, Jugendsoziologie und Entwicklungspsychologie,
- Ziffer 2das Risikokompetenzmodell (Wahrnehmen – Beurteilen – Entscheiden),
- Ziffer 3die Bedeutung von Risikokompetenzentwicklung bei Jugendlichen zur Unfallprävention, insbesondere im Hinblick auf das Fahren mit Motorrädern,
- Ziffer 4Methoden und Hilfsmittel zur Arbeit mit Jugendlichen in Bezug auf die Entwicklung von Risikokompetenz,
- Ziffer 5die Umsetzung der erworbenen Kenntnisse in der Fahrschulausbildung und Verknüpfung mit anderen Methoden,
- Ziffer 6gemeinsame Auseinandersetzung mit Positionen zum Risikoverhalten von Jugendlichen.
Diese Inhalte sind durch Vorstellung der Theorie, Diskussionen und praktische Übungen zu Risikowahrnehmung und zur Umsetzung im Unterricht zu vermitteln.