Absatz eins,Die Erteilung der gasrechtlichen Genehmigung ist bei der Behörde schriftlich zu beantragen.
BGBl. I Nr. 107/2011
Gaswirtschaftsgesetz 2011 sowie Änderung des Energie-Control-Gesetzes und des Preistransparenzgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz und das Preistransparenzgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 67aufgehoben
Einleitung des Genehmigungsverfahrens
Paragraph 67,
- Absatz 2,Dem Antrag sind folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung anzuschließen:
- Ziffer einsein Übersichtsplan;
- Ziffer 2ein technischer Bericht mit Angaben über Zweck, Umfang, Betriebsweise und technische Ausführung der geplanten Erdgasleitungsanlage, insbesondere über Auslegungsdruck und Betriebsdruck;
- Ziffer 3ein Trassenplan im Maßstab 1 : 2 000, aus welchem der Verlauf der Erdgasleitungsanlage und die betroffenen Grundstücke mit ihren Grundstücksnummern sowie die Breite des vorgesehenen Arbeitsstreifens und der Schutzzone ersichtlich sind;
- Ziffer 4ein Plan über alle zur Erdgasleitungsanlage zählenden Anlagen gemäß Paragraph 6, Ziffer 11,;
- Ziffer 5ein Verzeichnis der von der Erdgasleitungsanlage berührten fremden Anlagen, wie Eisenbahnen, Versorgungsleitungen und dergleichen, mit Namen und Anschrift der Eigentümer;
- Ziffer 6die sich aus dem zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Grundbuchstand ergebenden Namen und Anschriften der Eigentümer der Grundstücke, auf welchen die Erdgasleitungsanlage errichtet werden soll, einschließlich der dinglich Berechtigten mit Ausnahme der Hypothekargläubiger und der Eigentümer der unmittelbar angrenzenden Grundstücke, die in den Arbeitsstreifen und die Schutzzone der Erdgasleitungsanlage fallen; wenn diese Eigentümer Wohnungseigentümer im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 - WEG 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 417, sind, die Namen und Anschriften des jeweiligen Verwalters (Paragraph 17, WEG 1975);
- Ziffer 7ein Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan, aus welchem die Widmung der von der Leitungsanlage betroffenen und der an die Anlage unmittelbar angrenzenden Grundstücke ersichtlich ist;
- Ziffer 8ein Verzeichnis allfälliger Bergbaugebiete, in denen die Erdgasleitungsanlage, der Arbeitsstreifen und die Schutzzone liegt oder zu liegen kommt, samt Namen und Anschrift der Bergbauberechtigten;
- Ziffer 9eine Begründung für die Wahl der Leitungstrasse unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse;
- Ziffer 10eine Beschreibung und Beurteilung der voraussichtlichen Gefährdungen und Belästigungen im Sinne des Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer eins, 2 und 3;
- Ziffer 11eine Beschreibung der Maßnahmen, mit denen Gefährdungen oder Belästigungen des Vorhabens beseitigt, verringert oder ausgeglichen werden sollen;
- Ziffer 12ein Sicherheitskonzept, das insbesondere auch die in Aussicht genommenen Sicherheitsberichte mit Gefahrenanalyse sowie eine Notfallsplanung umfasst;
- Ziffer 13eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers gemäß Paragraph 37, Absatz eins,
- Absatz 3,Die Behörde hat von der Beibringung einzelner im Absatz 2, angeführter Unterlagen abzusehen, wenn diese für das Genehmigungsverfahren entbehrlich sind.
- Absatz 4,Die Behörde hat die Vorlage zusätzlicher Ausfertigungen aller oder einzelner nach Absatz 2, oder 3 erforderlichen Unterlagen zu verlangen, wenn dies zur Beurteilung durch sonstige öffentliche Dienststellen oder zur Begutachtung durch Sachverständige notwendig ist.