BGBl. I Nr. 139/2011
Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und der Exekutionsordnung
Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 40aufgehoben
Abgabe für Zuschüsse
Paragraph 40,
Die Abgabe für Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld fließt dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu.