im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis gelegen ist und
BGBl. I Nr. 26/2011
Außenhandelsgesetz 2011 – AußHG 2011
Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2011 – AußHG 2011 erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 73neu
Globalgenehmigungen
Paragraph 73,
Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat Genehmigungen aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 24, Litera c, in Form von zeitlich befristeten Globalgenehmigungen zu erteilen, wenn dies
- Ziffer eins
- Ziffer 2eine Beeinträchtigung der Ziele der maßgeblichen Vorschriften der Europäischen Union nicht zu befürchten ist.