BGBl. I Nr. 70/2011
Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) sowie Änderung des Gesetzes betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15aufgehoben
Paragraph 15,
Beim Ministerium des Innern wird ein oberster Sanitätsrath eingesetzt und die Stelle eines Arztes als Referent für alle Sanitätsangelegenheiten systemisirt. Dem Letzteren wird nach Bedarf ein ärztliches Hilfspersonale beigegeben.