BGBl. I Nr. 72/2011
Änderung des Kriegsmaterialgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Kriegsmaterialgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
Verweisungen
Paragraph 13,
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, insoweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist.