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BGBl. I Nr. 8/2011

kundgemacht 15.02.2011 RIS↗Parlament↗
Teilzeitnutzungsgesetz 2011 – TNG 2011
Bundesgesetz über den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträgen (Teilzeitnutzungsgesetz 2011 – TNG 2011)
Kundmachung BGBl. I Nr. 8/2011× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Teilzeitnutzungsgesetz 2011 (TNG 2011) neu § 0↗RIS↗
§ 10neu
in Kraft ab 23.02.2011 · idF BGBl. I Nr. 8/2011 § 10↗RIS↗

Form der Rücktrittserklärung

Paragraph 10,

  1. Absatz eins,Der Rücktritt muss in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Die Frist ist gewahrt, wenn die Erklärung innerhalb der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
  2. Absatz 2,Der Verbraucher kann für den Rücktritt entweder das Formblatt gemäß Anhang römisch fünf der Teilzeitnutzungs-Richtlinie 2008/122/EG verwenden oder ihn mit eigenen Worten erklären. Es genügt auch, wenn er das ihm zur Verfügung gestellte Vertragsdokument mit einem Vermerk zurückstellt, der eindeutig erkennen lässt, dass er die Aufrechterhaltung oder das Zustandekommen des Vertrags ablehnt.