Absatz eins,Der Verbraucher kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem in Paragraph eins, genannten Vertrag oder von einem auf den Abschluss eines dieser Verträge gerichteten Vorvertrag zurücktreten.
BGBl. I Nr. 8/2011
Teilzeitnutzungsgesetz 2011 – TNG 2011
Bundesgesetz über den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträgen (Teilzeitnutzungsgesetz 2011 – TNG 2011)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
4. Abschnitt
Rücktritt vom Vertrag
Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist
Paragraph 8,
- Absatz 2,Die Frist zum Rücktritt beginnt
- Ziffer einsmit dem Tag des Abschlusses des Vertrags oder des verbindlichen Vorvertrags oder
- Ziffer 2mit dem Tag, an dem der Verbraucher das Dokument über den Vertrag oder den verbindlichen Vorvertrag erhält, sofern dieser nach dem in Ziffer eins, genannten Zeitpunkt liegt.
- Absatz 3,Hat der Verbraucher nicht nur einen Teilzeitnutzungsvertrag, sondern auch einen Tauschsystemvertrag, der ihm gleichzeitig mit dem Teilzeitnutzungsvertrag angeboten wurde, oder darauf gerichtete Vorverträge abgeschlossen, so gilt für beide Verträge nur eine einheitliche Rücktrittsfrist, für deren Berechnung allein der Teilzeitnutzungsvertrag maßgeblich ist.